Die Kosten für die Seniorenbetreuung können in vielen Fällen
durch die Gewährung eines Zuschusses wesentlich
reduziert werden.
Diese Förderung ist entweder beim Land Niederösterreich
oder beim Bundessozialamt zu beantragen.
Höhe der staatlichen Förderung
DDie Förderung beträgt bis zu 275 € für die Beschäftigung einer Betreuungsperson,
für zwei Betreuungskräfte bis zu 550 € je Betreuungskraft und wird zwölfmal
jährlich ausbezahlt.
Steuerliche Absetzbarkeit von Betreuungskosten
Gemäß EStG sind bei einer Betreuung zuhause die damit verbundenen
Aufwendungen ab Bezug von Pflegegeld der Stufe 1 zur Gänze als
außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.
Dabei können alle im Zusammenhang mit der Betreuung anfallenden
Aufwendungen und Ausgaben wie Kosten für das Betreuungspersonal geltend
gemacht werden. Diese sind um die erhaltenen steuerfreien Zuschüsse zu kürzen.