Kosten für die Betreuung

* Die Kosten für die Unterkunft und die Verpflegung übernimmt die zu betreuende Person.

Haben Sie noch Fragen?
Bitte, rufen Sie uns unter +43 6766 73 15 94 an,
oder richten Sie Ihre Anfrage per E-Mail an wienerbienen@gmail.com.

Staatliche Förderung

Die Kosten für die Seniorenbetreuung können in vielen Fällen durch die Gewährung eines Zuschusses wesentlich reduziert werden.

Diese Förderung ist entweder beim Land Niederösterreich oder beim Bundessozialamt zu beantragen.

Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Förderung

  • Vorliegen eines Betreuungsverhältnisses
  • Der Bezug von Pflegegeld ab Stufe 3
  • Nachweis der Notwendigkeit einer 24 Stunden Betreuung
  • Ärztliche Bestätigung der Pflegestufe 3 und 4
  • Bei Bezug von P fl egestufe 1 und 2 und Vorliegen einer nachgewiesenen Demenzerkrankung

Höhe der staatlichen Förderung

DDie Förderung beträgt bis zu 275 € für die Beschäftigung einer Betreuungsperson, für zwei Betreuungskräfte bis zu 550 € je Betreuungskraft und wird zwölfmal jährlich ausbezahlt.

Steuerliche Absetzbarkeit von Betreuungskosten

Gemäß EStG sind bei einer Betreuung zuhause die damit verbundenen Aufwendungen ab Bezug von Pflegegeld der Stufe 1 zur Gänze als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.

Dabei können alle im Zusammenhang mit der Betreuung anfallenden Aufwendungen und Ausgaben wie Kosten für das Betreuungspersonal geltend gemacht werden. Diese sind um die erhaltenen steuerfreien Zuschüsse zu kürzen.

Monatliche Förderung und Pflegegeld pro Pflegestufe

Pflegestufe 1 2 3 4 5 6 7
Pflegegeld 192,30 354,00 551,60 827,10 1.123,50 1.568,90 2.061,80
Förderung 800.00 800.00 800.00 800.00 800.00 800.00 800.00
Gesamtkosten 992.30 1.154.00 1.351.60 1.627.10 1.923.50 2.368.90 2.861.80